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Kosten

Eine klare und offene Kommunikation über die Rahmenbedingungen ist mir wichtig. Hier finden Sie alle Informationen zu den Kosten meiner Leistungen – von psychologischer Beratung über Behandlung bis zur Supervision. Sollten Sie Fragen haben, melden Sie sich gerne.

Psychologische Beratung und Behandlung

Erstgespräch

Ort: Online

Einheit: 30 Minuten

Preis: kostenlos

Einzelsitzung

Ort: Online

Einheit: 50 Minuten

Preis: 100€

Supervision

Erstgespräch

Ort: Online

Einheit: 30 Minuten

Preis: kostenlos

Einzelsitzung

Ort: Online

Einheit: 50 Minuten

Preis: 100€

Gruppensitzung

Ort: Vor Ort

Einheit: nach Absprache

Preis: auf Anfrage

Supervision für klinische Psycholog*innen in Ausbildung

Erstgespräch

Ort: Online

Einheit: 30 Minuten

Preis: kostenlos

Einzelsitzung

Ort: Online

Einheit: 45 Minuten

Preis: 80€

Gruppensitzung

Ort: Online

Einheit: nach Absprache

Preis: auf Anfrage

Informationen zum Kostenzuschuss von klinisch-psychologischer Behandlung

Seit dem 1. Jänner 2024 ist die klinisch-psychologische Behandlung nun offiziell Kassenleistung. Das bedeutet, dass alle Versicherten erstmals die Möglichkeit haben, einen Kostenzuschuss für klinisch-psychologische Behandlungen von ihrer Sozialversicherung zu erhalten. Die Höhe des Kostenzuschusses variiert je nach Sozialversicherung.

Voraussetzungen für einen Kostenzuschuss zur klinisch-psychologischen Behandlung:

  • Eintragung der Klinischen PsychologIn: Ihre/r Klinische/r PsychologIn muss in die Liste des Gesundheitsministeriums eingetragen sein. Diese Liste umfasst mehr als 11.500 Klinische PsychologInnen in Österreich.

  • Vorliegen einer psychischen Erkrankung: Eine psychische Erkrankung oder Befindungsstörung im sozialversicherungsrechtlichen Sinne muss bestehen (z. B. Depressionen oder Ängste).

  • Ärztliche Untersuchung: Vor der zweiten Behandlung muss eine ärztliche Untersuchung durchgeführt und bestätigt werden. Die Bestätigung ist erforderlich.

  • Honorarnote: Diese muss vollständige Angaben zur Behandlung enthalten (z. B. Diagnose, Anzahl der Sitzungen, Zahlungsbestätigung) und vom/der Klinischen PsychologIn unterschrieben sein.

  • Einreichung bei der Sozialversicherung: Die Honorarnote und die ärztliche Bestätigung müssen bei Ihrer Sozialversicherung eingereicht werden – entweder postalisch oder online.

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